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themen:ethikeinfuehrung:kap_06

VI Praktische Rationalität

VI.1 Das Universalisierbarkeitspostulat

DAS WORT MENSCH, ALS VOKABEL
eingeordnet, wohin sie gehört,
im Duden:
zwischen Mensa und Menschengedenken.

Das Wort Mensch…, Johannes Bobrowski



Die wichtigste KANTsche Idee ist die von der Verallgemeinerbarkeit, Generalisierbarkeit oder Universalisierbarkeit (die Ausdrücke sind nicht ganz deckungsgleich) der Maxime, nach der man handelt. Setzen wir einmal voraus, daß ein Handelnder eine Maxime hat, also eine in einem Satz formulierte Handlungsabsicht, die zudem die Situation, in der gehandelt wird, beschreibt. Warum sollte man er einer universalisierbaren Maxime handeln?

Zunächst einmal hat sich bei unseren Überlegungen im ersten Teil (vgl. III.1) herausgestellt, daß es notwendig ist, wenn man moralisch handeln will, nach einer Handlungsregel zu handeln, nicht nach einer Entscheidung für den Einzelfall. Wir hatten gesehen, daß moralisch zu handeln bedeutet, in irgendeiner Weise die Folgen einer Handlung mit in die Suche nach der richtigen Handlung einzubeziehen. Da jedoch ein vollständiges Abwägen von Folgen einer Einzelhandlung handlungsunfähig machen würde - besonders in Situationen, in denen schnelle Entscheidungen gefordert sind -, ist die einzige Möglichkeit, moralische Entscheidungen vorzubereiten, die, Handlungsregeln zu formulieren, die für bestimmte Situationen gelten, und bei der Formulierung einer solchen Handlungsregel die möglichen Konsequenzen ihrer Befolgung abzuwägen. Eine solche Handlungsregel könnte sein „Lüge nicht, außer in Notfällen“ - eine einfache Regel, deren Schwierigkeit lediglich darin besteht, zu erkennen, wann ein Notfall gegeben ist. Wissen über Notfälle würden wir vermutlich aus der Erfahrung gewinnen und so diese Handlungsregel weiter spezifizieren: „Lüge nicht, außer in Notfällen wie Erpressungen, Liebeskummer usw“. Eine solche Handlungsregel gilt für jeden Fall, der in ihr vorgesehen ist. Wenn man sich fragt, ob man lügen darf, und feststelt, daß die Handlungsregel keine Sonderbehandlung der vorliegenden Situation vorsieht, dann hat man eben Pech gehabt (oder man gestattet sich eine unmoralische Ausnahme).

Handlungsregeln gelten für Situationstypen. Von diesem Gedanken ist es nur ein kleiner Schritt zu der Idee, daß Handlungsregeln so geformt sein müssen, daß die in ihnen beschriebenen Situationstypen nicht ein bestimmtes Individuum als ausgezeichnet Handelnden enthalten. Soll heißen: Ich könnte eine Handlungsregel haben: „Joachim darf lügen in allen Fällen“. Aber wäre es dann gerechtfertigt, daß ich verlangte, andere dürften nicht lügen?

Das Universalisierbarkeitspostulat besagt, daß Handlungsregeln keine singulären Ausdrücke enthalten dürfen. Jeder Name ist ein singulärer Ausdruck. (Alles, was in einer Formalisierung nicht durch eine Variable wiedergegeben werden kann, ist ein singulärer Ausdruck.) Handlungsregeln dürfen keine Namen enthalten. Meine Handlungsregel könnte ich also nicht formulieren „Joachim darf lügen“, sondern ich müßte sagen „X darf lügen“, und „X“ steht dort als Variable, d.h. „X“ vertritt die Stelle jedes möglichen Namens. Über die Annehmbarkeit einer solchen Regel müßte ich mir Gedanken machen. - Natürlich läßt sich das Universalisierbarkeitspostulat ohne weiteres ad absurdum führen (vgl. KUTSCHERA S. 33 mit einem ähnlichen Argument). Zum Beispiel könnte man derartig viele Bedingungen für die Geltung einer Handlungsregel angeben, daß sie de facto nur für eine Person gilt. Man könnte etwa sagen: Wenn X Brillenträger ist, 22 Jahre alt, männlich … (usw.), dann darf X lügen. Eine solche Regel enthielte keine singulären Ausdrücke.

Gegen ein solches Argument versichert die Forderung, daß die Situationsbeschreibung, die in der Handlungsregel enthalten ist (weil sie die Situation beschreibt, in der die Regel gilt) keine überflüssigen Merkmale beschreibt, sondern nur die relevanten. Bleibt also hier nur die Frage offen, wie man relevante Situationsmerkmale erkennt!

Es sollte nebenbei klar geworden sein, daß es einen Unterschied gibt zwischen „allgemein“ und „universell“. Letzteres bezeichnet eine formale Eigenschaft von Sätzen, nämlich daß diese keine singulären Ausdrücke enthalten. „Allgemein“ ist hingegen eine inhaltliche Kategorie, ein Prinzip „Lüge nie!“ ist sehr allgemein; ein Prinzip „Lüge nie, außer in Situationen vom Typ X, Y oder Z!“ ist dagegen mehr spezifisch (aber nicht weniger universell).


VI.2 Was ist eine Handlung?

VI.21 Eine Warnung

CLOV traurig: Niemand auf der Welt hat je so verdreht gedacht wie wir.
HAMM Wir tun, was wir können.
CLOV Das sollen wir nicht.
Pause
HAMM Hältst du dich für gescheit … einmalig?
CLOV Gescheitert! … In tausend Stücken!

Endspiel, Samuel Beckett


Es war von Handlungsregeln die Rede - wie läßt sich eine Handlungsregel angeben, wenn wir nicht genau wissen, was eine Handlung ist? Wissen wir? Was ist denn eine Handlung?

„In der Ethik, so meine ich, untersuchen wir das Gute und das Schlechte, das Richtige und das Falsche; und das ist größtenteils nur in irgendeinem Zusammenhang mit dem Verhalten bzw. mit dem Vollzug von Handlungen möglich. Doch ehe wir uns ansehen, welche Handlungen gut oder schlecht, richtig oder falsch sind, ist es ratsam, sich zuerst anzusehen, was mit dem Ausdruck 'eine Handlung vollziehen' bzw. 'etwas tun' gemeint ist und was alles unter ihn fällt. Das sind Ausdrücke, die um ihrer selbst willen und an und für sich betrachtet immer noch zu wenig untersucht sind, gerade wie über den allgemeinen Begriff 'etwas sagen' in der Logik noch immer zu leicht hinweggegangen wird. Hinter ihnen steht die vage und bequeme Vorstellung, daß das Vollziehen einer Handlung im Endeffekt auf das Ausführen von Körperbewegungen hinauslaufen muß; doch das ist etwa ebenso wahr, wie daß etwas Sagen im Endeffekt auf das Ausführen von Bewegungen der Sprechwerkzeuge hinauslaufen muß. Ein vernünftiger, um nicht zu sagen kluger Anfang besteht darin, daß man sich klarmacht, daß der Ausdruck 'eine Handlung vollziehen', so wie er in der Philosophie gebraucht wird, äußerst abstrakt ist - er dient als Substitut für (fast?) alle Verben mit einem persönlichen Subjekt, genauso wie 'Ding' als Substitut für alle (oder, wenn wir uns erinnern, fast alle) Substantive und genauso wie 'Eigenschaft' als Substitut für das Adjektiv dient. […] Wie außerdem nur zu bekannt ist, kann man mit einer Fixierung auf 'Dinge' und 'ihre Eigenschaften' bei einer übersimplifizierten Metaphysik landen bzw. die Idee einer solchen herleiten. Auf ähnliche Weise und nur selbst in diesen halb-sophistischen Zeiten weniger allgemein bekannt, fallen wir auf den Mythos des Verbs herein“ (John L. Austin, Ein Plädoyer für Entschuldigungen, S. 11f).

VI.22 Basis-Handlungen

Mariah und Lewis sagten den Kindern, es sei ein Unfall gewesen, daß der Wagen das Kaninchen überfahren hatte, und sie sagten es so, daß ich glauben mußte, sie wollten den Kindern weismachen, der Wagen sei ganz von allein gefahren. Aber als die Kinder das Zimmer verlassen hatten, beschuldigte Mariah Lewis, daß er das Kaninchen absichtlich überfahren habe, und Lewis sagte, nein, es sei tatsächlich ein Unfall gewesen, er habe versucht, dem Kaninchen auszuweichen und es sei ihm genau in den Weg gelaufen. Und dann sagte Mariah: „Aber es tut dir nicht leid, daß du es getan hast?“, und er sagte: „Nein, es tut mir nicht leid, daß es passiert ist.“ Das war ein wichtiger Unterschied, aber wie konnte man von Mariah verlangen, daß sie das in einer solchen Situation begriff?

Lucy, Jamaica Kincaid


Von welchem der folgenden Sätze würden wir sagen, daß er eine Handlung beschreibt?
S1 Herr Schmidt spielt die c-Moll-Fuge.
S2 Herr Schmidt ärgert mit dem Lärm des Klavierspiels die Nachbarn.
S3 Herr Schmidt drückt den Lichtschalter.
S4 Herr Schmidt macht das Licht an.
S5 Herr Schmidt macht das Licht an und warnt so einen Dieb.
S6 Herr Schmidt dreht den Zündschlüssel.
S7 Herr Schmidt läßt das Auto an.
S8 Herr Schmidt zündet, indem er das Auto anläßt, eine versteckte Bombe.

Zunächst fragen wir, ob Herr Schmidt diese Dinge (S1-S8) absichtlich tut (vgl. XII.11). Daß er sie tut, steht außer Zweifel; alle diese Sätze sind mögliche Antworten auf die Frage „Was tut Herr Schmidt?“, wobei die Sätze S5 und S8 eher in einem Roman als in einer gewöhnlichen Sprechsituation vorkommen würden, da sie größeres Wissen voraussetzen, als es der Tuende selbst hat.

„Tun“ und „Handeln“ sind nicht gleichbedeutend. Machen wir uns einen Unterschied an den Sätzen S1 und S2 klar. Beide Sätze können als Beschreibung des gleichen Sachverhalts gebraucht werden. „Herr Schmidt spielt die c-Moll-Fuge“ beschreibt eine Handlung, da die Folge der Handlung für den Betrachtenden genauso aussieht wie für Joachim; durch diese Beschreibung ist klar, daß die Tätigkeit absichtlich (man kann nicht unabsichtlich auf dem Klavier ein bestimmtes Stück spielen) und planvoll vollzogen wird. „Herr Schmidt ärgert mit dem Lärm des Klavierspiels die Nachbarn“ könnte die Beschreibung eines absichtlichen und planvollen Vorgehens von Herrn Schmidt sein. Dazu müßten jedoch einige Voraussetzungen zutreffen, unter anderem die, daß Herr Schmidt weiß, daß sein Klavierspiel die Nachbarn ärgern wird (dafür ist es sogar irrelevant, was er spielt). Genauso möglich ist es jedoch, daß S2 eine Beschreibung der Nachbarn ist, die geärgert werden. Herr Schmidt weiß vielleicht nicht, daß er die Nachbarn ärgert. In diesem Fall wäre S2, vereinbaren wir es, keine „Handlung“ Herrn Schmidts.

Das ist natürlich etwas ungenau. Verdeutlichen wir es uns am Verhältnis von S5 zu S4. Wir können davon ausgehen, daß Herr Schmidt nicht weiß, daß er den Dieb warnt, nichtsdestotrotz hat sein Lichtanmachen den Effekt, daß der Dieb gewarnt ist. In diesem Fall ist das Warnen des Diebs keine Handlung Herrn Schmidts - wohl aber etwas, daß er verursacht hat. Schlußfolgerung: Nicht alles, was durch eine Handlung verursacht wird, kann selbst als zulässige Handlungsbeschreibung aufgefaßt werden. (Vgl. Davidson: „Handlungen, Gründe und Ursachen“.)

Bevor jetzt auf die Rolle von Kausalketten bei der Beschreibung von Handlungen näher eingegangen wird, eine Ergänzung: Wie verhalten sich die Sätze S3 zu S4 und S6 zu S7? Sind sie Handlungsbeschreibung auf einer ursprünglicheren Ebene? Mir scheint, daß „Herr Schmidt drückt den Lichtschalter“ nur dann eine adäquate Handlungsbeschreibung ist, wenn der erwartete und zu erwartende Erfolg ausbleibt. Das gleiche gilt für den Satz „Herr Schmidt dreht den Zündschlüssel“. Entweder sind die Sätze als Handlungsbeschreibungen den anderen gleich-bedeutend - in einem Roman kann „Herr Schmidt drehte den Zündschlüssel“ synonym sein zu „Herr Schmidt ließ das Auto an“ -, oder sie beschreiben das Verunglücken einer Handlung: „Herr Schmidt dreht den Zündschlüssel, aber das Auto springt nicht an“, oder: „Herr Schmidt drückt den Lichtschalter, aber nichts passiert; Herr Schmidt versucht, Licht zu machen“. Behalten wir diesen Gedanken im Gedächtnis.

Bequemerweise haben wir als Beispiele für Handeln und Tun solche betrachtet, die sich auf einen einfachen Impuls beschränken. Die Folgen des Tuns sind soweit vorhersehbar, daß wir sie in die Handlungsbeschreibung aufnehmen.

Ist das fragwürdig? Manche Philosophen haben den Begriff „Basis-Handlung“ eingeführt und zu zeigen versucht, daß sich alle Handlungen auf Basis-Handlungen zurückführen lassen. Basis-Handlungen sollten willentlich ausgeführte Körperbewegungen sein. Beispielsweise ließe sich die Handlung „Herr Schmidt spielt die c-Moll-Fuge von J. S. Bach aus dem ersten Teil des 'Wohltemperierten Klaviers'“ zurückführen auf eine Handlungsfolge der Art: „Herr Schmidt bewegt den Mittelfinger seiner rechten Hand nach unten und drückt so die c''-Taste; die Dauer des Drucks beträgt …; Herr Schmidt hebt den Mittelfinger, kurz nachdem er mit seinen Zeigefinger die h'-Taste gedrückt hat; die Dauer des Drucks …“ usw. Diese Art von Zerlegung einer Handlung rührt aus der Forderung, man müsse Handlungen so beschreiben können, daß sie zwar Folgen hätten (also Ursachen wären), selbst aber nicht Folgen einer vorangehenden Handlung, sondern (vielleicht) lediglich Folgen eines Willensaktes: und der primäre Ausdruck eines Willensaktes seien eben basale Körperbewegungen. Daß Herr Schmidt die c-Moll-Fuge spielt, betrachten diese Philosophen als die Folge davon, daß Joachim diese und jene Taste der Klaviatur drückt.

Das ist natürlich Quatsch. Die Behauptung, daß das Spielen der Fuge eine Folge der Bewegung der Finger sei, ist unzutreffend. Tatsächlich versuchen beide Ausdrücke, die gleiche Handlung zu beschreiben. Die Frage, welche Beschreibung genauer ist, muß dabei nicht zugunsten des längeren Ausdrucks beantwortet werden!

Anders sieht es aus, wenn das Stören der Nachbarn eine Folge des Klavierspiels ist und Herr Schmidt beabsichtigt, mit seinem Spiel die Nachbarn zu stören. Die Verknüpfung der beiden Handlungen „Klavier spielen“ und „Nachbarn ärgern“ ist nicht notwendig. Herr Schmidt kann die Nachbarn auch z.B. ärgern, indem er mit der Faust gegen die Wand schlägt oder ihnen Frösche in den Briefkasten legt. Die eine Handlung ist (abhängig davon, wie leicht die Nachbarn zu ärgern sind) hinreichendes Mittel zu anderen - nicht notwendiges. Wollten wir sagen, daß das Drücken der Tasten ebenfalls Mittel zum Spielen der Fuge ist, so müßten wir allerdings festhalten, daß es eine notwendige und hinreichende Bedingung für das Klavierspiel ist - und dementsprechend lohnt es sich nicht, vom Spiel eine Bedingung zu unterscheiden, da es unlogisch ist, daß das Spiel ohne das Drücken der Tasten gedacht wird.

Es scheint so, als bräuchte die Kennzeichnung „Basis-Handlung“ nicht fallengelassen zu werden; sie dürfte nur nicht zu strikt verwendet werden. Entscheidend für die Reichweite des Begriffs Basis-Handlung ist dann, ob die Handlung geglückt ist - ist der Kontakt in Ordnung, dann ist es korrekt, vom Lichtanmachen als Basishandlung zu reden; ist der Kontakt hingegen schadhaft, dann ist die Handlung „Licht anmachen“ verunglückt und die Basis-Handlung besteht im Drücken des Lichtschalters.

Keine sehr klare Analyse, wie ich befürchte.

Das Problem besteht darin zu erkennen, wann Handlungen als miteinander identisch gelten können, bzw., wann Sätze über Handlungen als Beschreibungen der gleichen Handlung gelten dürfen. Beschreiben S6, S7 und S8 die gleiche Handlung? Wenn ja, sind die Sätze logisch auseinander ableitbar? Es ist offensichtlich, daß sie es ohne Zusatzinformationen (weitere Prämissen) nicht sind. Eine vollständige Handlungstheorie müßte wohl eine Logik von Handlungssätzen entwickeln, in der verschiedene Beschreibungen der gleichen Handlung ineinander überführt werden können.1)

VI.23 Verantwortung

Wir befinden uns auf dem Platz und beobachten das Näherkommen eines Herrn aus einer der Straßen. Er wird größer, er streckt die Arme bald zur Seite, bald nach vorn aus. Bei uns angekommen ruft er: „Ich will.“ Danach atmet er heftig, wieder schießen die Arme empor, zur Seite, er schaut uns wild an. Wir warten, es folgt nichts, wir wenden uns und gehen fort. Nach ein paar Schritten hören wir ihn wieder rufen. „Ich will“, ruft er wieder. Wir bleiben stehen, schauen uns um, gehen zu ihm zurück, er schaut uns wild an. Wir setzten uns wieder in Marsch. Nach zwei Schritten hören wir wieder den Herrn. „Ich will“, ruft er wieder. Sofort wenden wir uns um und gehen vorsichtig zu ihm zurück. Als wir bei ihm angekommen sind, steht er still. Es folgt nichts, wir verlassen den Platz.

Absicht, Reinhard Lettau


Warum ist der Begriff der Basis-Handlung überhaupt von Interesse? Mir scheint, daß eine Basis-Handlung etwas ist, für das man ohne Schwierigkeiten Verantwortung zuschreiben kann. Wenn Basis-Handlungen Handlungen sind, mit denen man, indem man sie vollzieht, andere Handlungen vollziehen kann, dann ist es zumindest prima facie („auf den ersten Blick“) nicht ohne Plausibilität zu verlangen, daß die Verantwortlichkeit auf die Folgehandlungen ausgedehnt wird.

„Verantwortung“ ist im weitesten Sinne ein moralischer Begriff. Er stammt aus der Rechtssprache. Die Etymologie des Wortes ist aufschlußreich: „Das seit mhd. Zeit gebräuchliche Verb bedeutete zunächst verstärkt 'antworten', dann speziell 'vor Gericht antworten', 'eine Frage beantworten', danach 'für etwas einstehen', 'etwas vertreten' und reflexiv 'sich rechtfertigen'.“

Was mir wichtig ist, ist die daraus ersichtliche Dreistelligkeit des Begriffs „Verantwortung“: Jemand ist für etwas verantwortlich gegenüber jemandem. Und daß Verantwortung gegenüber jemandem besteht, setzt voraus, daß es eine gemeinsame Grundlage gibt, auf der über Verantwortlichkeit entschieden werden kann. Ein Beispiel.

Am 26. September 1988 bringt der britische Verlag Penguin Books das Buch „The Satanic Verses“ von Salman RUSHDIE auf den Markt. Am 14. Februar 1989 gibt KHOMEINI den Befehl, RUSHDIE zu töten (kraft seiner religiösen Führerschaft).

Die Vorgänge sind bekannt. Die empörten Äußerungen westlicher Intellektueller weisen darauf, daß im Westen die Veröffentlichung des Buches nicht als Verbrechen betrachtet wird. Dabei berufen sie sich auf den Artikel 19 der UN-Charta vom 10.12.1948 („Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“): „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf alle Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Man hätte sich ebenso auf den Artikel 18 (Religionsfreiheit) berufen können, auf Artikel 10 (Rechtssicherheit) oder auf fast alle anderen der Artikel.

„In dem Moment, in dem der Künstler mit einem Werk an die Öffentlichkeit tritt, also nicht nur zur privaten Erfahrung und Erkenntniswerdung schreibend sich übt, in dem Moment, in dem der Künstler sich öffentlich mitteilt, hat er die Verantwortung für seine Kinder, die Worte, übernommen.“ (so Hadayatullah HÜBSCH, Der verantwortungsbewußte Schriftsteller, in dem Band: Abdullah WAGISHAUSER (Hg.), Rushdies Satanische Verse. Islamische Stellungnahmen zu den Provokationen Salman Rushdies sowie zum Mordaufruf radikaler islamischer Schiiten. S.82. Frankfurt/M 1992.)

Das heißt, er kann für seine Worte zur Rechenschaft gezogen werden, und, da er damit rechnen mußte, ist er im Grunde für die Folgen ebenfalls verantwortlich, die sich aus der Veröffentlichung ergeben.

Die Verantwortlichkeit für die Folgen einer Handlung ergibt sich aus deren Vohersagbarkeit. Die Feststellung, daß der Mordaufruf KHOMEINIs (der nach seinem Rechtsverständnis allerdings kein Mordaufruf ist) vorhersehbar war, schreibt RUSHDIE die Verantwortung für den Mordaufruf selbst zu. Nach abendländischem Verständnis ist diese Zuschreibung nicht korrekt, da der Mordaufruf auf einer Entscheidung KHOMEINIs beruht - er ist eine selbständige und freiwillige Handlung des Ayatollahs.

Das Beispiel soll zeigen, daß über die Zuschreibung von Verantwortlichkeit Streit entstehen kann, obwohl die Mechanismen für die Zuschreibung von Verantwortlichkeit die gleichen sind. Die inhaltlichen Prämissen sind anders, so daß es zu unterschiedlichen Schlußfolgerungen kommt. KHOMEINI könnte sich rechtfertigen mit dem Hinweis, daß die Handlung RUSHDIEs zur Reaktion zwang: Er könnte die Freiwilligkeit der Verhängung der Fatwa (des Mordaufrufs) bestreiten. (Inzwischen ist KHOMEINI tot und die Diskussion hat eher theoretischen Charakter.)

Ich habe behauptet, daß die „Mechanismen der Zuschreibung von Verantwortlichkeit“ in den verschiedenen Kulturkreisen gleich sind. Wie sind sie denn? Wir sehen das, wenn wir untersuchen, wie offenbar fehlgeschlagene Handlungen entschuldigt werden können.2)

Nehmen wir an, ich hätte jemanden erschossen. Eine Möglichkeit der Entschuldigung wäre, darauf hinzuweisen, daß ich nicht wußte, daß das Gewehr geladen war, mit dem ich herumspielte. Ich würde sagen, daß ich denjenigen nicht absichtlich erschossen hätte - und die Unabsichtlichkeit einer Handlung ist anerkanntermaßen schuldmildernd.

Ich könnte auch darauf hinweisen, daß ich den anderen in Notwehr erschossen habe. Dann hätte ich ihn zwar absichtlich erschossen, aber mehr oder weniger unfreiwillig. Unfreiwilligkeit gilt ebenfalls als schuldmildernd.

Ich könnte Rechenschaft darüber ablegen müssen, warum ich den Bürgermeister erschossen habe. Nun, ich tat es, weil ich auf den flüchtenden Bankräuber schoß - ich wußte nicht, daß der Bürgermeister der Bankräuber war und halte das Wissen auch für unwichtig. - In diesem Fall liegt die Verteidigungsstrategie darin, die Handlung umzubewerten. Ich habe nicht den Bürgermeister (einen ehrenwerten Herren), sondern den Bankräuber (einen Schurken) erschossen.

Verantwortung wird also von verschiedenen Faktoren eingeschränkt (inwieweit wir diese Faktoren tatsächlich als beschränkend sehen, hängt von unserem Moralsystem ab). Offen bleibt die Frage, wie weit die Zuschreibung für Folgen von Basis-Handlungen vernünftigerweise gehen sollte. Absichtlichkeit ist ein Kriterium. Für eine Handlung, die ich absichtlich vollziehe, indem ich eine andere Handlung vollziehe (also das absichtliche Ärgern der Nachbarn durch Klavierspielen), muß ich geradestehen. Doch wie ist es, wenn der einzige Hinweis darauf, daß ich es nicht absichtlich tat, darin besteht, daß ich behaupte, daß ich es nicht absichtlich tat? In diesem Fall scheinen die Folgen voraussehbar gewesen zu sein. (Die Klagen der Nachbarn könnten sich dann so ausnehmen: „Er behauptet zwar, unabsichtlich uns mit seinem Klavierspiel zu stören, aber er weiß ganz genau, daß er uns damit stört; wir haben uns ja schon einmal beschwert.“ - Das meine ich mit „einzigem Hinweis“.)

Freiwilligkeit ist ein Kriterium. Wenn Folgen, die als Folgehandlungen beschrieben werden können, „billigend in Kauf genommen werden“, wie es so schön heißt, dann sind diese Folgehandlungen freiwillig vollzogen worden.

Überlegung ist ein Kriterium. Eine Handlung, die planvoll ausgeführt worden ist, ist in ihren Folgen bedacht worden. Für dieses letzte Kriterium haben wir den interessanten Fall, daß auch die Abwesenheit von Überlegung ein Kriterium für Verantwortlichkeit ist. Wer es an Überlegung fehlen läßt, tut dies freiwillig (wie in dem Beispiel der fahrlässigen Tötung).

Die Kriterien haben miteinander gemein, daß sie unscharf sind. Sie beziehen sich auf die Verantwortlichkeit für Folge-Handlungen (Folge-Taten müßten wir korrekterweise sagen, da wir „Handlung“ für absichtliches Tun reserviert haben, während „Tat“ sich nicht - die Absicht betreffend - erklärt).

Ein Nebeneffekt der Diskussion von „Verantwortung“ ist der, daß die Forderung, ein normativ-ethisches System müßte sowohl Handlungsabsicht wie Handlungsfolgen berücksichtigen, an Nachvollziehbarkeit gewonnen hat. Sie ergibt sich aus der de-facto-Verwendung des Wortes Verantwortung in der Umgangssprache und kann aus diesem Grunde eine gewisse Evidenz für sich in Anspruch nehmen (allerdings eine Evidenz, die darauf beruht, daß es 'schon immer so war'). Unsere oberflächliche und lückenhafte Diskussion des Begriffs Verantwortung weist darauf, daß Verantwortungszuschreibung darin besteht, daß man zeigt, daß die zu beurteilende Handlung in eine bestimmte Klasse von Handlungen gehört, für die dann eine moralische Norm gilt. Das Bestreiten von Verantwortung besteht in dem Versuch zu zeigen, daß die Handlungsbeschreibung nicht korrekt war. Die Lösung der Frage, wie eine Handlung korrekt zu beschreiben ist, wirkt sich daher unmittelbar auf unser moralisches Verhalten aus: Wir hätten keine Probleme bei der Zuschreibung von Verantwortung.

VI.24 Was ist eine rationale Handlung?

Auch das Leiden an der Menschheit
wird ja mal zum bloßen Routinefall;
nun, dann kokelt die alte Seele wohl so allmählich zu Ende, …

Peter Rühmkorf: De mortuis oder: Üble Nachrede



Wir haben gesehen, daß KANT dachte, man könne das Problem der Moral einfach dadurch lösen, daß man zeigte, diejenige Handlung sei die richtige, die rational sei. Über die Rationalität einer Handlung läßt sich jedoch nur dann entscheiden, wenn beurteilt werden kann, wie die Handlung sich zu ihrem Handlungszweck verhält; Rationalität als Handlungsmaßstab verlangt ein vernünftiges, nachvollziehbares, also intersubjektives Kriterium. Das einzig mögliche nachvollziehbare Kriterium rationalen Handelns scheint mir gegeben, wenn die Rationalität einer Handlung abhängig ist vom Handlungszweck. Wir nennen eine Handlung rational (nach Carl G. HEMPEL, Rationales Handeln. Zuerst erschienen unter dem Titel „Rational Action“ 1961), wenn ein Handelnder in einer Situation, mit einer beschränkten Zahl von Informationen über diese Situation und einer beschränkten Auswahl von möglichen Handlungen diejenige Handlung wählt, deren Folgen nach seinen Informationen für seine Absichten nicht schlechter als die jeder anderen möglichen Handlung sind. (Was „nicht schlechter“ heißt, braucht hier nicht diskutiert zu werden.) Wichtig an dieser Definition ist, daß es nicht wichtig ist, wie die Situation aussieht, in der der Handelnde sich befindet, sondern nur, welche Informationen er über sie hat. Ebenso ist es unwichtig, welche Folgen die Handlung tatächlich hat; wichtig ist, was er glaubt, daß sie für Folgen haben müsse.

VI.3 Warum moralisch sein?

VI.31 Kann Robinson moralisch sein?

Die Frage, die die Überschrift formuliert, mag merkwürdig scheinen. Darum zuerst eine einfachere Frage: Kann Robinson verantwortlich sein?

Robinson — damit ist Robinson Crusoe, der Held der gleichnamigen Erzählung von Daniel DEFOE gemeint - wird nach einem Schiffbruch auf eine einsame Insel verschlagen, wobei „einsam“ eine durchaus zutreffende Beschreibung der Insel ist, denn er bleibt allein, bis der „Wilde“ Freitag, den er vor Kannibalen rettet, ihm Diener und Gesellschafter wird. Das Interesse richtet sich nun auf den Robinson, der vor der Ankunft Freitags ganz allein auf der Insel ist. Kann er verantwortlich sein?

Es gibt zwei mögliche Antworten, nämlich „ja“ und „nein“, und das liegt daran, daß die Frage ungenau gestellt ist. Natürlich kann Robinson verantwortlich sein in einem schwachen, kausalanalytischen Sinne: Der Handelnde ist für seine Handlungen verantwortlich; Robinson handelt auf der Insel (er baut sich Häuser, legt Vorräte an, zähmt Tiere - planvolle, freiwillige, absichtliche Tätigkeiten: Handlungen), also ist er verantwortlich. Aber gegenüber wem? Wie könnte eine moralisch schlechte Handlung Robinsons auf dieser einsamen Insel aussehen? Was wären die Maßstäbe dafür, die Handlung moralisch schlecht zu nennen?

[56] MILL, dessen unentschlossenen Utilitarismus wir kennengelernt haben, könnte sagen, daß Robinson verpflichtet sei, sich edle Genüsse zu suchen. Unmoralisch bzw. moralisch verwerflich wäre es, läge Robinson auf der faulen Haut. Aber ein Utilitarist, der keinen Unterschied zwischen der Qualität von Genüssen macht, würde wohl sagen müssen, daß jede Handlung Robinsons moralisch richtig ist (sofern der Utilitarist die Glückzustände der Tiere mit berücksichtigt).

[57] KANTs kategorischer Imperativ wäre in einer solchen Situation nicht sinnvoll anwendbar, scheint mir. Das liegt daran, daß er sich mit den gedachten Folgen einer Handlungsmaxime beschäftigt, die man erleiden müßte, wenn andere so handelten. Auf der einsamen Insel sind, da sie „einsam“ ist, keine Handlungen möglich, die andere betreffen! (Ein Kind unserer Zeit könnte natürlich sagen, daß, wenn Robinson alle Bäume auf der Insel fällte, dies vielleicht eine unmoralische Handlung wäre, da es möglicherweise das ökologische Gleichgewicht stört, und deshalb sei es durchaus eine Handlung, deren Folgen auch andere beträfen. Zu DEFOEs Zeit ist jedoch eine Handlungsbeschreibung, die diese Folgen aufnimmt, undenkbar.)

[58] Ein Anhänger theonomer Ethik könnte sich auf die Verantwortung gegenüber Gott berufen - und stieße auf Euthyphrons Dilemma (vgl. IX).

[59] Ein Intuitionist oder sonst ein Anhänger objektiver Werte hätte die Möglichkeit, auf diese zu verweisen. Doch bleibt dann immer noch die Frage, welche Handlung auf der einsamen Insel moralisch verwerflich sein sollte. Darf Robinson nicht Selbstmord begehen? Nicht masturbieren? Nicht alle gesammelten Kokosnüsse auf einmal essen?

VI.32 Moral und Plural

Entsprechend der gültigen Systematik umfaßt der Typ Aberrantia (Abseitige) die in unserer Galaxis anomalen Formen. Der Typ unterteilt sich in die Untertypen Debilitales (Blödiane) sowie Antisapientiales (Vernunftwidrige). Zu letzterem gehören die Gruppen Canaliacaea (Scheußler) und Nekroludentia (Leichenspieler).
Bei den Leichenspielern unterscheiden wir wiederum die Gattung Patricidiaceae (Vatermörder), Matriphagidae (Mutterfresser) und Lasciviaceae (Ekelgeiler oder kurz: Geiler). Die Ekelgeiler, bereits völlig entartete Formen, klassifizieren wir, indem wir sie in Cretininae (Stumpfmäuler, z.B. Cadaverium Mordans, Leichenbiß-Narrkopf) und Horrorissimae (Ungeheuer, mit dem klassischen Vertreter in Gestalt des Trübsinnhabachters, Idiontus Erectus Gzeemi) teilen. Einige der Ungeheuer bilden eigene Pseudokulturen; hierher gehören solche Arten wie Anophilus Belligerens, der Hinter-lieb-Schlachter, der sich selbst Genius Pulcherrimus Mundanus nennt, oder wie jenes eigenartige, am ganzen Leib kahle Exemplar, das von Grammpluss im dunkelsten Winkel unserer Galaxis beobachtet wurde - Monstroteratus Furiosus (Gräßel-Wüterich), der sich selbst Homo Sapiens nennt.

Sterntagebücher, Stanislaw Lem


Die Lösung dieser Frage scheint mir darin zu liegen, daß wir einen Zweck annehmen für Moral. Moral sei ein System von Normen, daß das Verhalten der Menschen zueinander regelt, und zwar auf eine Weise, daß diese Menschen möglichst gut miteinander auskommen.

Das ist keineswegs eine neue Idee, ganz im Gegenteil. „Der Mensch ist ein geselliges Tier“, ein „Zoon politikon“; der Mensch ist dem Menschen ein Wolf (HOBBES 1651 im „Leviathan“) und muß davon abgehalten werden, sich gegenseitig zu zerfleischen; der Mensch braucht einen Gesellschaftsvertrag (HOBBES; ROUSSEAU, Du contrait social, 1762), usw.

Ich denke, daß objektivistische Konzeptionen vor allem dazu dienen, so etwas wie eine Moral unabhängig vom Mitmenschen zu konstituieren. Aber warum? Die Betrachtung von Ethikkonzeptionen zeigt, daß sie alle die Schwierigkeit haben zu begründen, warum es ein Kriterium für Beurteilungen von Handlungen geben soll, das unabhängig ist von den eigenen Wünschen. Warum können wir nicht tun, was wir wollen? Die einzige Antwort darauf, die mir überzeugend scheint, ist die, daß wir mit unserem Tun möglicherweise das Sosein Anderer beeinträchtigen.

Warum wir das Wohl der anderen dem Unseren gleich gewichten sollten, läßt sich nicht irgendwoher logisch ableiten. Es ist keine Forderung a priori, wie KANT sich das gedacht hat, keine Forderung der Rationalität. Es ist, lediglich, eine recht überzeugende Prämisse, die einen synthetischen Satz über die Welt und den Menschen enthält. Diesen Satz kann man akzeptieren oder auch nicht, ebenso das übliche Argument, daß es einem auf lange Sicht vermutlich besser gehen wird, wenn man die Belange seiner Mitmenschen bei seinen Handlungsentscheidungen berücksichtigt: Dies ist eine unbeweisbare Behauptung (vgl. XI.1).

Ich nenne diese Prämisse die „anthropologische Prämisse“. Ich denke, daß diese Prämisse implizit in jeder Ethikkonzeption enthalten ist, die nicht egoistisch oder theistisch ist, auch in objektivistischen Konzeptionen und in der Idee des a-priori-Imperativs KANTs.

Weiter mit Kapitel 7.

1)
Anmerkung: Ein erster Ansatz dazu wäre, eine logische Struktur von Sätzen anzugeben, die auf alle Handlungssätze zutrifft. Vgl. dazu Donald DAVIDSON, Die logische Form von Handlungssätzen, zuerst unter dem Titel „The Logical Form of Action Sentences“ 1967 erschienen. Zur Frage der Basis-Handlungen vgl. die Aufsätze von Arthur C. DANTO („Basis-Handlungen“, zuerst erschienen 1965 unter dem Titel „Basic Actions“) und Jane R. MARTIN („Basis-Handlungen und einfache Handlungen“, zuerst 1972 unter dem Titel „Basic Actions and Simple Actions“).
2)
Anmerkung: Ausführlichere Diskussion bei DAVIDSON (Die logische Form… 314f) sowie AUSTIN, Ein Plädoyer für Entschuldigungen.
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